allgemein

Viermal das Auto aufgefbrochen -Navigationssystem gestohlen -keiner macht was!

Warum auch -geht doch auch so.

Problem
Inmitten eines gutbürgerlichen Stadtteils in Bremen wird innerhalb eines Zeitraums von noch nicht einmal einem Jahr ein und derselbe Volkswagen Golf viermal aufgebrochen. Gestohlen wird viermal das eingebaute Navigationssystem. Ohne eigentliche einzurechnende Kosten für Mietwagen, Aufwand für Polizei, Versicherung, Vertragswerkstatt entsteht pro Delikt ein Sachschaden in Höhe von jeweils Achttausend Euro. Der Wiederbeschaffungspreis für so ein „Navi“ beträgt etwa 3000 Euro (für ein Gerät, nicht alle vier). Der Hersteller kommt mit diesem Preis zurecht, andernfalls würde er mehr fordern. Der Rest der Kosten verteilt sich auf die Beseitigung der Kollateralschäden (Z.B. Sitzbezüge, Lackierarbeiten, Scheiben, Armaturenverkleidungen, Ein- und Ausbau).
Das passiert:
Folgt man den Recherchen der Presselandschaft und den Bild- und Ton übertragenden Medien könnte man sich theoretisch drei der vier Navigationsgeräte bei Onlineauktionshäusern für jeweils ca. 500 Euro pro Stück wiederbeschaffen.
Das weiss natürlich auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Glaubt man Medienberichten, kann oft nachverfolgt werden, welches geklaute Navigationsgerät wo und wann gestohlen wo wann versteigert oder im Internet veräußert wird. Anscheinend hakt es allerdings am entsprechenden Auftrag der Justiz um entsprechend tätig zu werden.
So ist es nicht ungewöhnlich, dass der oder die Täter/ in bekannt sind. Und trotzdem kann seitens der Staatsanwaltschaft offenbar nicht konsequent gehandelt werden.
Diese wehrt sich in den Foren und Gazetten auf solche Vorwürfe mit Worthülsen: Sie besitze nicht die gesetzliche Handhabe entsprechend konsequent einzugreifen. Oder auch etwa so: Wenn die ermittelnden Organe keine eindeutigen Beweise liefere könne die Justiz vorhandene Gesetze nicht wirksam umsetzen.
Der Geschädigte bekommt derweil in unregelmäßigen Abständen insgesamt vier Mitteilungen der Staatsanwaltschaft erhält. In diesen steht jeweils das Gleiche:

[..] „Delikt: §243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls an/ aus Kraftfahrzeugen Sonstiges“
Sehr geehrter Herr XY
Das Verfahren ist eingestellt worden, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. […]
Das Beste (die Pointe) steht dann am Schluss: „Bitte haben sie Verständnis dafür, dass diese Mitteilung aus Vereinfachungsgründen nicht unterschrieben ist.“

Tatsache ist, dass sich niemand wirklich verantwortlich fühlt diese Art von Verbrechen konsequent zu verfolgen und zu ahnden, völlig egal wie viel Schaden entsteht (in diesen vier Fällen Summa Summarum mindestens 35000€).
So könnte es in Zukunft weitergehen
Das „Spiel“ könnte so lange weitergehen bis die vierte Partei in diesem Schauspiel ihren Langmut verliert: Die KFZ- Versicherer.
Erst wenn diese wichtige Instanz solche Schäden und die damit verbundenen hohen Kosten nicht mehr sozialisieren, das heisst in diesem Verfahren, Kosten auf die Versicherungsnehmer umlegen kann (z.B. aufgrund des Aufbegehrens der Versicherungsnehmer) oder will (weil die Höhe der Versicherungsprämien die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen), wird mutmaßlich vor einem Wahlkampf dann endlich ein Ruck durch Politik, Justiz und Polizei und Autofahrer gehen und es werden Maßnahmen ergriffen werden. Und deren Umsetzung wird eine deutliche Verbesserung der Einbruchbilanzen an Navigationssystemen bringen werden.
Die Verbesserung dieser Bilanzen wird gefeiert werden! Und alle werden sich ob ihrer Bemühungen loben und die umgesetzten Konsequenzen werden sich besonders für die nun endlich aufgewachten (aufgeweckten) Staatsanwaltschaften in ihren Tätigkeitsberichten gut darstellen.

Dem Fahrer des Volkswagens Golf im gutbürgerlichen Stadtteil ist es egal, er lebt im Hier und Jetzt: Nach dem vierten Aufbruch ist das Navigationssystem durch eine Blende (53 Euro incl. Einbau) getauscht, es geht auch ohne Beschallung beim Fahren.

pastoor

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